Frischlinge
In ihrem ersten Jahr der Mitgliedschaft werden aktive Mitglieder als Frischlinge bezeichnet. Sie haben im Aufnahmejahr gewisse Pflichten zu erfüllen, wie z.B. dafür zu Sorgen, dass die Schützenbrüder bei Versammlungen nicht verdursten.
Erfüllen Sie ihre Aufgaben im 1. Mitgliedsjahr zufriedenstellend, wird der Frischlingsstatus aufgehoben.